Organisation & Struktur

Struktur der Kindergruppen

Im Kinderladen werden 20 Kinder im Alter von 2 ¾ bis 6 Jahre ganztägig betreut, während im Schülerladen 20 Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren (1. bis 4. Klasse) nachschulisch betreut werden. In der Ferienzeit findet auch im Schülerladen eine Ganztagsbetreuung statt. Es wird bei der Gruppenzusammensetzung auf eine ausgeglichene Geschlechts- und Altersstruktur geachtet, die nationale Herkunft sowie der gesellschaftliche Stand sind keine Aufnahmekriterien.

Personal

Im Kinderladen sind 3 ErzieherInnen angestellt. Im Schülerladen werden 3 weitere ErzieherInnen eingesetzt.

Das Team versteht sich als Gesamtteam, was im Falle von Urlaub oder Krankheit beinhaltet, dass ein Einsatz im jeweils anderen Arbeitsbereich gewährleistet wird. Alle Teammitglieder sind in der pädagogischen Arbeit gleichgestellt, wobei jeweils eine ErzieherIn aus Kinder- und Schülerladen eine organisatorische Leitungsfunktion übernimmt (siehe Aufgabenverteilungstabelle im Anhang).

Des Weiteren beschäftigt das Kinderhaus eine Kochkraft, die für beide Gruppen im Haus täglich ein frisch zubereitetes und ausgewogenes Mittagessen bereitstellt und den Abwasch des anfallenden Geschirrs von Frühstück und Mittagessen erledigt.

Die Reinigung der Räumlichkeiten übernimmt täglich eine Raumpflegerin, die über eine Reinigungsfirma für das Kinderhaus tätig ist.

Vorstand

Im Rahmen einer Mitgliederversammlung wählt die Elternschaft aus ihren eigenen Reihen den Vorstand, bestehend aus vier Personen. Der Vorstand gliedert sich in einen Kassenwart, einen Personalverantwortlichen, einen Vorstand mit den Hauptaufgaben bauliche Veränderungen und Reparaturen im Kinderhaus und Vermieterkontakt, einen Vorstand als Ansprechpartner für die Eltern (und deren Ämter).
Weitere Aufgabe des Vorstandes sind der Kontakt zu Behörden, sowie die rechtliche Vertretung der Einrichtung.

Ämter und Dienste

Alle anderen Elternteile erfüllen ebenfalls Ämter für das Kinderhaus. Umfang und Ausführungshäufigkeit werden vom Ämteramt schriftlich geregelt. Die gewissenhafte Wahrnehmung eines Amtes wird ebenfalls vom Ämteramt überprüft.

Elterndienste in der Gruppe bei Krankheit oder Urlaub einer pädagogischen Fachkraft gibt es nicht. Stattdessen unterstützt sich das Team der beiden Gruppen untereinander oder es werden Vertretungskräfte der Kinderladen-Initiative angefordert. Sollte dies nicht möglich sein wird auf Honorarkräfte zurückgegriffen oder eine Notgruppe einberufen.

Einmal im Quartal findet ein Bauwochenende statt, an dem die Elternschaft pro Kind einen Arbeitseinsatz von 3 Stunden zu leisten hat.

Im Falle von Krankheit oder Urlaub der Kochkraft sind die Eltern dazu verpflichtet den Abwasch von Frühstück- und Mittagsgeschirr zu übernehmen. Den Einsatz der Eltern regelt ein Bereitschaftsplan, der von einem Elternteil im Rahmen eines Elternamtes angefertigt wird.

Elternabende

Elternabende werden von den pädagogischen Mitarbeitern nach Bedarf vorbereitet und durchgeführt. Tagesordnungspunkte werden sowohl vom Team als auch vom Vorstand im Vorfeld gesammelt und vorgetragen. Auch die Elternschaft kann Themenpunkte mit einbringen. Nach Bedarf können zusätzlich FachberaterInnen oder ReferentInnen eingeladen werden.

Es wird ein Protokoll durch den Schriftführer (Elternamt) angefertigt, welches allen Eltern spätestens bis eine Woche nach Elternabenddurchführung zugänglich gemacht wird (Email oder Kopie). Anwesenheit ist Pflicht – wird dem Elternabend dreimal ferngeblieben, spricht der Vorstand eine Abmahnung aus.

Mitgliederversammlung/entscheidenes Gremium

Ordentliche Mitgliederversammlungen werden, laut Satzung, einmal pro Jahr abgehalten.
 Im Rahmen der Mitgliederversammlung werden durch den Vorstand ein Rechenschaftsbericht sowie ein Finanzbericht über das vergangene Vorstandsjahr,
 gegenüber den Mitgliedern des Vereins, abgegeben.
 Der alte Vorstand wird, im Falle einer Niederlegung des Vorstandsamtes, entlastet und der neue Vorstand gewählt.
 Eventuelle Satzungs- oder Vertragsänderungen werden vorgetragen und zur Abstimmung freigegeben.

Finanzierung

Das Kinderhaus finanziert sich zum einen Teil durch Elternbeiträge sowie durch Zuschüsse der Stadt Hannover.